Erdbestattungen
Unter Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg.
Es ist die traditionelle und am weitesten verbreitete Form der Bestattung.
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In Rheinland-Pfalz dürfen Angehörige die Urne eines Verstorbenen nach der Einäscherung mit nach Hause nehmen.
Dafür gelten zwei Voraussetzungen:
Fürsorgeverfügung: Der Verstorbene muss zu Lebzeiten schriftlich zugestimmt haben.
Wohnsitz in Rheinland-Pfalz: Die Regelung gilt nur für Einwohner dieses Bundeslandes.
Nach der Kremation kann die Urne über uns abgeholt und zuhause frei gestaltet aufbewahrt werden.
Für Familien mit Garten bieten wir zusätzlich den „Andachtsbaum“ an: Ein junger Baum, der symbolisch mit der Asche verbunden wird und als persönlicher Erinnerungsort im eigenen Garten wächst.
Bei allen Schritten – von der Abholung bis zur Gestaltung – unterstützen wir Sie einfühlsam und zuverlässig.
Unter Erdbestattung versteht man die Beisetzung des Verstorbenen in einem Sarg.
Es ist die traditionelle und am weitesten verbreitete Form der Bestattung.
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Mit Feuerbestattung bezeichnet man die Verbrennung (Einäscherung) des Verstorbenen
im Sarg und die spätere Beisetzung der Asche in einer Urne.
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Für viele Menschen ist die Bestattung in der Natur, an einem Ort, an dem sie sich wohl
fühlen, ein letzter Herzenswunsch. Voraussetzung für eine Bestattung in einem Wald
ist die vorherige Einäscherung.
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Eine Rheinbestattung ist eine naturverbundene und ruhige Form des Abschieds. In Mainz kann die Asche auf dem Rhein dem Wasser übergeben werden – begleitet von einer würdevollen Zeremonie.
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